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Spezialisierungen

Tätigkeitsschwerpunkte

Meine Kanzlei ist vor allem auf den folgenden Gebieten nachhaltig tätig:

Strafrecht
Haftpflichtrecht
Verkehrsunfallrecht

Darüber hinaus übernehme ich auch gerne Mandate aus den Bereichen:

     Allgemeines Vertragsrecht
     Mietrecht
     Arbeitsrecht


Strafrecht

Strafverteidigung

Der Strafverteidiger ist der Beistand des Beschuldigten in jedem Stadium des Strafverfahrens. Der für die Öffentlichkeit am meisten wahrgenommene Teil der Tätigkeit des Strafverteidigers ist sein Plädoyer. Dies ist jedoch nur ein kleiner, wenn auch wichtiger Teil seiner Arbeit. Der Verteidiger hat in jedem Stadium eines Strafverfahren die sachgerechte Verteidigung seines Mandanten zu gewährleisten. Er ist Vertrauter des Mandanten, sein Ratgeber und sein Vertreter gegenüber den Strafverfolgungsbehörden und dem Gericht. Der Verteidiger ist gegenüber dem Staat und seinen Organen unabhängig, hat sich jedoch wie diese an Recht und Gesetz zu halten.

Eine erfolgreiche Verteidigung ist dem Beschuldigten nur mit einem versierten Verteidiger möglich. So sollte der Beschuldigte auch so früh als irgend möglich einen Strafverteidiger hinzuziehen. Hierzu hat er auch das Recht, wenn er festgenommen wurde. Ihm ist unverzüglich die Kontaktaufnahme mit einem Verteidiger zu ermöglichen. Dies ist unbedingt notwendig. Schon ein Wort in der ersten polizeilichen Vernehmung kann schwerwiegende Auswirkungen auf das gesamte Strafverfahren und auf das Urteil haben.

Opferschutz

Wer durch eine Straftat geschädigt wird hat im Strafverfahren gegen den Täter zum Teil umfangreiche Rechte, die nur durch einen kundigen Rechtsanwalt gewahrt werden können. Insbsondere besteht die Möglichkeit im Strafverfahren auch zivilrechtliche Ansprüche des Geschädigten durchzusetzen. Gerade ein Rechtsanwalt, der sich auch mit der Verteidigung von Beschuldigten beschäftigt, ist in der Lage die Interessen des Geschädigten einer Straftat optimal zu wahren.


Haftpflichtrecht

Der Bereich Haftpflichtrecht umfasst alle rechtlichen Forderungen, die ein Mandant gegenüber einem Schädiger geltend machen kann bzw. alle diesbezüglichen Forderungen, denen sich der Mandant ausgesetzt sieht. Hierbei handelt es sich um:

  • Ansprüche wegen Körper- bzw. Gesundheitsschäden
  • Schmerzensgeldansprüche
  • Forderungen aus Sachbeschädigungen
  • allgemeine Vermögensschäden, wie z.B. Forderungsausfall, entgangener Gewinn,
    Verdienstausfall und Erwerbsminderung

Diese Ansprüche können begründet sein aus vorsätzlicher oder fahrlässiger Schädigung seitens eines Dritten (unerlaubte Handlung) oder aus der Verletzungen von vertraglichen Pflichten (wie z.B. Schutz- und Sorgfaltspflichten) eines Vertragspartners.


Verkehrsunfallrecht

Bei einem Verkehrsunfall stürzen eine Vielzahl von Problemen auf Fahrer und Halter der unfallbeteiligten Fahrzeuge ein. Es müssen gegenüber dem Unfallgegner zivilrechtliche Ansprüche durchgesetzt und ggf. abgewehrt werden. Hierbei handelt es sich neben den eigentlichen Sachschäden auch um Schmerzensgeldansprüche und Vermögensschäden wie z.B. Verdienstausfall. Es muss dabei häufig zunächst der Halter des gegnerischen Fahrzeuges und die dahinter stehende Versicherung ermittelt werden. Die Anspruch müssen ggf. auch gerichtlich durchgesetzt werden. Darüber hinaus sieht sich der Betroffene häufig auch einem Ordnungswidrigkeitsverfahren und teilweise gar einem Strafverfahren ausgesetzt, bei dem nicht selten der Führerschein in Gefahr ist.

Durch die Vertretung des Betroffenen durch einen Rechtsanwalt mit Tätigkeitsschwerpunkt Haftpflichtrecht und Strafrecht ist eine optimale Interessenvertretung gewährleistet.

 

 

 

 


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